Mitgliederversammlung

Ein Verein besteht in der Regel aus zwei Organen: dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gemäß § 32 BGB, welche als das oberste Organ anzusehen ist. Während der Vorstand die laufenden Geschäfte eines Vereins führt, werden von der Mitgliederversammlung die grundlegenden Entscheidungen getroffen.

Aufgaben der Mitgliederversammlung 

Als oberstes Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung für sämtliche Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht per Gesetz oder Vereinssatzung einem anderen Organ zugewiesen sind.

Die Mitgliederversammlung entscheidet unter anderem über folgende Punkte:

  • Gemäß § 27 Abs. 1 BGB über die Wahl und Abwahl des Vorstands;
  • Gemäß § 33 BGB über die Änderung der Vereinssatzung;
  • Gemäß § 41 BGB über die Auflösung des Vereins;
  • Entlastung des Vorstands 
  • Jahresabschluss  beschließen
  • Geschäftsbericht des Vorstands entgegennehmen
  • Beitragshöhe beschließen
  • Stand der Vereinsarbeit bestimmen

Dokumente