Mitgliederversammlung

ACHTUNG!!!!!!!! Die Mitgliederversammlung am 25.02.2024 kann nicht stattfinden, da die Heizung im Pfarrheim St. Monika defekt ist

Neuer Termin Sonntag 17.03.2024

Ort: Gasstätte Wutzen Willi Brückenstr. 21 66802 Überherrn Uhrzeit 16:00 Uhr Einlass 15:30 Uhr

Entwurf Satzungsanpassung Februar 2024

Turnverein 1963 Überherrn e.V.

§ 1       Name, Sitz und Zweck des Vereins

  • (1) Der Verein führt den Namen “Turnverein 1963 Überherrn e.V.“ und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarlouis eingetragen. Er hat seinen Sitz in Überherrn.
  • (2) Der Verein ist selbstlos tätig und dient folgenden Zwecken: Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    • a) Leibesübungen aller Art für alle Altersklassen beiderlei Geschlechts und Personen zu pflegen,
    • b) Jugendpflege zu betreiben
    • c) sportliche und unterhaltende Veranstaltungen durchzuführen,heimatliches Brauchtum zu erhalten,
    • d) heimatliches Brauchtum zu erhalten
    • e) Freundschaft und Kameradschaft in sportlichen Geist zu fördern.
  • (3) Der Verein dient verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2       Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person unter der Voraussetzung des § 3 werden. Der Verein unterscheidet zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern. Personen, die sich hervorragende Verdienste um den Verein erworben haben, können nach Zustimmung des Turnrates von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr haben Stimmrecht und sind ab vollendetem 18. Lebensjahr wählbar.

§ 3       Aufnahme

Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund schriftlicher Anmeldung unter Angabe von Name, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand ist möglich. Der Antragsteller ist hiervon schriftlich zu unterrichten. Eine schriftliche Berufung an die Mitgliederversammlung gegen die Ablehnung steht ihm offen.

§ 4       Beitrag und Aufnahmegebühr

Alle Mitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie regelmäßig Mitgliedsbeiträge, die sich nach den Bedürfnissen des Vereins richten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge werden vierteljährlich, auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds oder dessen gesetzliche Vertretung halbjährlich oder jährlich im Voraus erhoben. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:
a) freiwilligen Vereinsaustritt oder Tod,
b) Vereinsausschluss durch den Turnrat, § 3 Sätze 3 und 4 gelten insoweit sinngemäß,
c) auf Beschluss des Vorstandes bei trotz Mahnung nicht ausgeglichene
ausgeglichener Beitragsrückstände, sofern kein triftiger Grund für die Rückstände
vorliegt,
d) Auflösung des Vereins.

§ 6      Organisation des Vereins

  • (1) Organe des Vereins sind: der Vorstand (§ 9), der Turnrat und die Mitgliederversammlung (§§ 7 und 8). Die Verwaltung der Vereinsangelegenheiten erfolgt durch den Vorstand. Der Turnrat hat beratende Funktion zwischen den Mitgliederversammlungen. Er setzt sich aus dem erweiterten Vorstand (§ 9) und den Abteilungsleitern Übungsleitern zusammen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussgremium.
  • (2) Das Geschäftsjahr beginnt am 01.Januar eines Jahres und endet am 31.Dezember des Jahres. Zum In den ersten 3 Monaten nach dem Geschäftsjahreswechsel findet soll die Mitgliederversammlung statt stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlung werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen (§ 36 BGB). Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies schriftlich unter Angaben von Zweck und Gründen verlangt.
  • (3) Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand und ist mindestens 14 Tage vor dem anberaumten Termin im Amtsblatt der Gemeinde amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn zu veröffentlichen.
  • (4) Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens 5 Tage vorher beim Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können behandelt werden, wenn kein Widerspruch erhoben wird oder der Widerspruch durch Beschluss der Mitgliederversammlung abgelehnt wird.
  • (5)Der Vorstand kann für einzelne Sportarten die Gründung oder Auflösung von Fachabteilungen beschließen. Die Abteilungen des Vereins sind rechtlich unselbstständige Untergliederungen des Vereins und Bestandteil des Vereinsvermögens. Die Mitglieder des Vereins werden vom Vorstand unter besonderer Beachtung der von den Mitgliedern im Verein ausgeübten Sportarten den jeweiligen Fachabteilungen zugeordnet. Die Fachabteilungen werden im Turnrat jeweils von mindestens einem in der Abteilung tätigen Übungsleiter vertreten. Näheres kann in einer von der Mitgliederversammlung für die jeweilige Fachabteilung beschlossenen Abteilungsordnung geregelt werden.

§ 7 Rechte der Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung hat das Recht zur:
a) Entgegennahme der Jahresberichte, der Rechnungslegung und des Kassenberichtes,
Wahl des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes (§ 9), ferner der Kassenprüfer, sowie Bestätigung der von den Fachabteilungen gewählten Abteilungsleitern,
b) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr (§ 4),
c) Änderung der Satzung,
d) Ermächtigung des Vorstandes zum Erlass bzw. zur Änderung der Geschäftsordnung
und zum Erlass bzw. Änderung von Abteilungsordnungen für die Fachabteilung
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern (§ 2),
f) Entscheidung über eingelegte Berufungen (§§ 3 und 5),
g) Auflösung des Vereins (§ 12).

§ 8 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung


(1) Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
(2) Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins bedürfen der ¾ Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder abgegebenen gültigen Stimmen (§§ 33 u. 41 BGB).
(3) Über sämtliche Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den beiden Vorsitzenden zu unterschreiben ist.

§ 9 Vorstand


(1) Dem geschäftsführenden Vorstand (§ 26 BGB) gehören an: der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der 1. Kassenwart, der Sportwart (Oberturnwart), die Frauenwartin, der Mitgliederverwalter und die Ehrenvorsitzenden. Der 1. und 2.Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder der beiden ist allein vertretungsberechtigt.
(2) Dem erweiterten Vorstand gehören neben den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands ferner an: die Beisitzer, der Jugendwart, der 2. Schriftführer, der 2. Kassenwart, der Pressewart, und der Organisationsleiter.
(3) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt turnusmäßig für die Dauer von 2 Jahren; dabei ist jeweils in einem Jahr der 1. Vorsitzende, im folgenden Jahr der 2. Vorsitzende neu zu wählen. Wiederwahl ist in allen Fällen zulässig.

§ 11     Haftung

Haftungsansprüche der Mitglieder können nur im Rahmen der mit dem “Landessportverband für das Saarland“ abgeschlossenen Sportversicherung geltend gemacht werden.

§ 12 Auflösung des Vereins


(1) Der Verein gilt als ist aufgelöst, wenn eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung die Auflösung beschließt oder die Zahl der Mitglieder unter sieben Personen gesunken ist.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die „Initiative zur Unterstützung krebskranker Kinder im Saarland e.V.“ mit Sitz in Überherrn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Mitgliederversammlung 25.02.2024

Turnverein 1963 Überherrn e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder, am Sonntag, den 25.02.2024 findet um 16:00 Uhr im Pfarrheim St. Monika Wohnstadt unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt.

Einlass 15:30 Uhr

Zu dieser Versammlung laden wir Euch recht herzlich ein und bitten um rege Teilnahme. Die Mitgliederversammlung, als höchstes Gremium unseres Vereines bietet jedem die Möglichkeit anstehende Entscheidungen zu diskutieren und über deren Realisierung abzustimmen. Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr haben Stimmrecht und sind ab dem 18. Lebensjahr wählbar.

Tagesordnung:

  •   1. Begrüßung durch den Vorstand  
  • 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  •   3. Genehmigung der Tagesordnung
  •   4. Ehrung langjähriger Mitglieder
  •   5. Bericht des 1. Vorsitzenden
  •   6. Bericht der Mitgliederverwaltung
  •   7. Berichte der Abteilungsleiter:innen
  •   8. Berichte der Kassenwartin und der Kassenprüfer:innen
  •   9. Aussprache zu den Berichten 4) bis 7)
  •  10. Wahl eines/r Versammlungsleiter:in
  •  11. Entlastung des Vorstandes
  •  12. Wahlen:
  •       a.  1. Vorsitzende:er
  •       b.   Mitgliederverwalter:in
  •   c.   Oberturnwart:in    
  •     d.   Frauenwartin
  •       e.   Beisitzer:in
  • 13. Satzungsänderung
  • 14. Beitragsanpassung
  • 15. Vorstellung des Haushaltsvoranschlages für 2024 und Genehmigung
  • 16. Anträge an die Mitgliederversammlung

Anträge an die Mitgliederversammlung können schriftlich bis 5 Tage vorher beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Über die Behandlung verspätet eingereichter Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Nach der Mitgliederversammlung laden wir Sie recht herzlich zum gemütlichen Beisammensein ein bei Schnittchen und Getränken.

Mit sportlichen Grüßen Wolfgang König 1. Vors. Turnverein 1963 Überherrn e.V.

Weihnachtsfeier am 04.12.2022 im Kulturhaus Überherrn

Liebe Mitglieder,

nachdem wir 2 Jahre keine Weihnachtsfeier machen konnten, freuen wir uns, dass dieses Jahr wieder eine Weihnachtsfeier stattfinden kann.

Am Sonntag 04.12.2022, 2. Advent, findet von 15:00 – 18:00 Uhr im Kulturhaus unsere Weihnachtsfeier statt. Wie in der Vergangenheit wird es auch wieder unsere Tombola geben und auch der Nikolaus wird uns einen Besuch abstatten. Wir freuen uns euch ab 14:30 Uhr bei Kaffee und Kuchen begrüßen zu dürfen.

1. Herbstwanderung 02.10.2022

Guten Morgen

Jetzt hier nochmals die letzte Prognose zu unserer Wanderung. Derzeitige Temperatur 08:20 Uhr 11 Grad. Für 11 – 12 Uhr werden 13,3 Grad und 0,6 mm Regen vorausgesagt. Für 13 Uhr gibt die Vorhersage 1,8 mm Regen an. Dann müsten wir aber schon wieder an der Fischerhütte sein. Ab 15 Uhr wird noch mehr Regen gemeldet. Aber dann haben wir gegessen und sitzen zu Hause im Warmen.

Wir freuen uns auf alle die kommen.

Wolfgang König

1. Herbstwanderung

Liebe Mitglieder und Freunde des TV 1963 Überherrn e.V. Ich hoffe, heute am Samstag hat es sich ausgeregnet. Ich war gegen 18 Uhr in Berus und habe mir unsere Wanderstrecke, die durch den Wald geht, angesehen. Meinen ursprünglichen Weg habe ich verworfen, da es dort zu viele Pfützen gibt und den Weg abgeändert. Dieser ist bis auf ein paar Pfützen mit festen Schuhen gut gehbar. Die Wanderzeit wird sich dadurch etwas verkürzen, was aber in Anbetracht der Wetterlage von Vorteil ist. Aktuell ist die Prognose für Sonntag 11 Uhr 0,1 mm Regen. Also fast nichts. Zwischen 12 – 13 Uhr 0,4 mm Regen. Ab 14 Uhr wird es dann stündlich mehr. Nach meiner heutigen Beobachtung hat sich das ganze in den Nachmittag geschoben. Ich werde morgen früh nochmal schauen und es hier schreiben.

Wir Starten wie geplant um 11 Uhr. Bitte pünktlich sein. Wem das Wetter zu unbeständig ist, den bitte ich dann um 13 Uhr zum Essen zu kommen oder sich die Suppe in einem geeigneten Gefäß abzuholen. Ich bin guter Dinge, dass wir die Wanderung einigermaßen trocken über die Bühne bringen.

Wolfgang König

1. Herbstwanderung

Liebe Mitglieder und Freunde des TV 1963 Überherrn e.V.

Wie Versprochen hier weitere Informationen zu unserer Wanderung. Die Wanderung kann auch bei leichtem Regen oder gelegentlichem Schauer stattfinden. Die Wetterprogmose lässt derzeit noch alles offen.. Am Samstag werde ich die Wetterprognose aktualisieren. Derzeit lautet die Prognose wie folgt: Es wird bis 11 Uhr noch Niederschlag prognostiziert. Danach lockern die Wolken auf. Es ist mit Böen zu rechnen. Die Temperatur liegt bei 15 Grad. Also auf jeden Fall wetterfeste Kleidung und Schuhe anziehen. Drücken wir die Daumen, dass es noch besser wird

Wolfgang König

Weitere Lockerungen in Sicht!

Liebe Mitglieder und Sportinteressierte, in der letzten Ausgabe des Amtsblatt haben wir den Beginn der Übungsstunden Eltern- Kind-Turnen und Kinder-Turnen 3-5 Jahre angekündigt. Die Stunden finden wieder ab dem 13.09 statt

Eltern-Kind-Turnen Montag 13.09.  15:30 -17:30 Uhr

Turnhalle Schule am Warndtwald (Wohnstadtschule)

Kinder-Turnen Dienstag       14.09.   15:30 – 17:00 Uhr

Turnhalle Grundschule St. Bonifatius Überherrn

Wir freuen uns auf euch!

Abteilung Montags Yoga

Frau Schramm teilt mit, dass am 13.09 und 20.09 keine

Yoga-Stunde stattfindet. Da noch Plätze frei sind, können Interessierte

gerne am 27.09.2021 um 17:45 Uhr Gymnastikraum Turnhalle

Schule am Warndtwald (Wohnstadtschule) vorbeikommen, um

an einer Schnupperstunde teilzunehmen. Die Kosten

können sie auf unserer Homepage unter Vereinsservice einsehen.

Wir würden uns freuen wenn sie das Angebot sich und ihrem

Körper was Gutes zu tun, nutzen würden.

Senioren-Gymnastik mit Beate

Die Übungsstunde findet aktuell nicht im Kloster St. Bonifatius,

sonder in der Turnhalle der Grundschule St. Bonifatius statt.

Uhrzeit 18:00 – 19:00 Uhr

Mitarbeit im Vorstand

Wie in jedem Verein, so wird auch unser Verein von ehrenamtlichen

Mitgliedern geführt. Dabei gibt es ein breites Sperktrum von Aufgaben

zu erledigen. Deshalb suchen wir weitere Mitarbeiter die uns bei

den Aufgaben unterstützen. Dies kann als Beisitzer, Kassierer,

Unterstützung bei der Pressearbeit Datenschutzgrundverordnung

und vieles mehr sein. Melden sie sich bei ihrem Übungsleiter oder beim

Vorstand. wolfgang.koenig@tv-ueberherrn.de

Sollten sie Interesse verspüren eine Sportart zu etablieren, die wir

noch nicht anbieten, oder uns bei den vorhandenen Sportarten

unterstützen, so finden sie bei uns ganz sicher ein offenens Ohr.

Sport hält fit und gesund.

Wolfgang König 1. Vorsitzender



Das Training hat wieder begonnen!!!

Liebe Mitglieder des Turnvereins, 

die Trainingszeiten und Ansprechpartner könnt ihr der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Für den Kontaktsport im Innenbereich gelten seit 11 Juni die exakt gleichen Regelungen wie für den kontaktfreien Sport im Innenbereich. Für die Erwachsenen ist nur unter Vorlage eines negativen Corona-Tests, beziehungsweise eines Geimpften oder Genesenen-Nachweises, das Training erlaubt. 

Die Testpflicht für Minderjährige entfällt. Zuschauer/innen sind erlaubt. Allerdings normiert die aktuelle Corona-Verordnung explizit, dass Begleitpersonen von Minderjährigen nicht als Zuschauer/innen zählen. Diese sind gestattet, benötigen aber sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen negativen Corona-Test beziehungsweise Geimpften- oder Genesenen-Nachweis.

Uebungszeiten-Corona-13.06.2021-Excel